Wietmarscher Landwirte unterstützen Bauhof im Winterdienst

Fahrzeug beim Räumdienst. Foto: Gemeinde
Wietmarschen Ein ganz besonderes Zeichen der Solidarität setzten einige Landwirte der Gemeinde Wietmarschen, indem sie mit ihren Maschinen und Geräten den gemeindlichen Bauhof im Winterdienst unterstützten. Viele von ihnen verfügen über ein Räumschild und zögerten keine Sekunde, als eine entsprechende Anfrage vom stellvertretenden Bauhofleiter Oliver Bökers an sie herangetragen wurde. „Das ist selbstverständlich, wir helfen gerne“, sagte der Vorsitzende des Landvolkes Lohne, Markus Menger. Die Unterstützung erfolgte insbesondere auf Straßen im Außenbereich, auf denen laut Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wietmarschen eigentlich kein Winterdienst vorgesehen ist. Ferner wurde der Bauhof im Gewerbegebiet unterstützt. Insgesamt beteiligten sich acht Personen mit landwirtschaftlichem Hintergrund an der Aktion. Die Gemeinde Wietmarschen sprach diesen Helfern noch einmal ein Dankeschön aus. „Ich finde es super, dass es auch außerhalb des Rathauses ein Team Gemeinde gibt“ erklärte Bürgermeister Manfred Wellen. „Schön, dass die Landwirtschaft auch in den derzeit nicht rosigen Zeiten mal wieder ihre Stärke, Solidarität und Hilfsbereitschaft gezeigt hat.“
Die Mitarbeiter des Bauhofes arbeiten bereits seit Sonntag nahezu ohne Unterbrechung. Diese hohe Beanspruchung an Material und Personal fordert auch ihren Tribut. Anfallende Reparaturen unter den gegebenen Witterungsbedingungen, kaum Schlaf und fortlaufende Forderungen aus der Bevölkerung lassen die Mitarbeiter an Ihre Grenzen gehen.
„Ein Schneeereignis mit einem solchen Ausmaß habe ich in meiner über 20-jährigen Dienstzeit noch nicht erlebt“, so Hermann Schröder, Bauhofleiter der Gemeinde Wietmarschen. „Dennoch werden wir noch in dieser Woche einen Großteil der überörtlichen Erschließungsstraßen geräumt haben.“ Der Leiter des Bauamtes Jörg Peters weist bezüglich der Wohnbereichsstraßen darauf hin, dass hier ein Winterdienst durch den Bauhof nicht möglich ist. Grundsätzlich gilt: Der Winterdienst auf allen Gehwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen und in verkehrsberuhigten Wohnbereichen ist Sache der Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht.
„Solchen außergewöhnlichen Wetterereignissen kann man nur gemeinsam begegnen. Um auch bei einem weiteren Schneefall solchen Ausmaßes vorbereitet zu sein, bleiben die Telefonnummern der freiwilligen Helfer auf dem Diensttelefon von Oliver Bökers gespeichert, sagt der Bauamtsleiter abschließend.