10.12.2021, 11:05 Uhr

VVV unterstützt Einzelhandel bei Umsetzung der 2G-Regelung

VVV Nordhorn eröffnet am Samstag, 11. Dezember, zwei Ausgabestellen für 2G-Bändchen auf dem Weihnachtsmarkt. Foto: VVV Nordhorn

VVV Nordhorn eröffnet am Samstag, 11. Dezember, zwei Ausgabestellen für 2G-Bändchen auf dem Weihnachtsmarkt. Foto: VVV Nordhorn

Nordhorn Ab dem kommenden Samstag, 11. Dezember, soll es auf dem Nordhorner Weihnachtsmarkt jeweils an den beiden Eingängen zur Fußgängerzone zentrale Ausgabestellen für 2G-Bändchen geben.

Schon jetzt nutzt der VVV diese Bändchen für den Nordhorner Weihnachtsmarkt. Zukünftig sollen die Bändchen für den Weihnachtsmarkt und den Einzelhandel gleichzeitig gelten. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat dieser Regelung bereits zugestimmt, die im Übrigen auch in mehreren anderen niedersächsischen Städten zur Anwendung kommen soll. Besucher der Innenstadt können sich an den Ausgabestellen, nach Vorlage des Impf- oder Genesenen- Nachweises und einem Ausweisdokument ein Bändchen anlegen lassen. Die Bändchen ermöglichen dann den Zutritt zu den Einzelhandelsgeschäften und den Verkaufsbuden auf dem Weihnachtsmarkt. Bei der Inanspruchnahme eines gastronomischen Angebotes auf dem Weihnachtsmarkt ist jedoch zusätzlich ein negativer Corona-Test oder Booster- Nachweis vorzulegen (2G+).

Der VVV möchte mit der Übernahme dieser Aufgabe während der Dauer des Weihnachtsmarktes die Einzelhändler in der Innenstadt spürbar entlasten. Der VVV weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass jeder Einzelhändler letztlich selbst in der Verantwortung steht, die gesetzlich geforderte 2G-Regel umzusetzen und zu kontrollieren. Der VVV empfiehlt den Einzelhändlern dabei die Verwendung der COVPassCheck-App.

Weitere Informationen erfolgen auch auf www.vvv-nordhorn.de.