28.10.2022, 16:30 Uhr

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Vielfache Fördermöglichkeiten für Existenzgründer

Andreas Kremer von der Abteilung Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim, die auch an der Gründerwoche vom 14. bis zum 20. November beteiligt ist. Foto: privat

Andreas Kremer von der Abteilung Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim, die auch an der Gründerwoche vom 14. bis zum 20. November beteiligt ist. Foto: privat

Mitte dieses Jahres wurde das bewährte „MikroSTARTer-Darlehn“ Programm der NBank in verbesserter Form fortgesetzt. Es bietet Gründern und Nachfolgern eine sehr gute Möglichkeit, anfängliche Gründungsinvestitionen zwischen 5000 und 40.000 Euro erhalten zu können. Die Konditionen dieses Programms sind auf die Bedürfnisse von Existenzgründern abgestimmt.

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim fungiert für Grafschafter Vorhaben als fachkundige Stelle und unterstützt die Gründerinnen und Gründer unmittelbar im Antragsverfahren. Die erfolgreiche Kooperation mit der NBanK wurde für weitere sieben Jahre verlängert.

Link: www.nbank.de/Service/Aktuelles/MikroSTARTer-wird-fortgesetzt/

In der Region einmalig ist ein Angebot für Gründerinnen und Gründer mit innovativen, digitalen und wissensorientierten Geschäftsideen ein achtmonatiges Gründungsstipendium (für Gründungen außerhalb eines Studiums) in der Preseed- und Seedphase zu erhalten.

Das Grafschafter TechnologieZentrum (GTZ) ist für die Begleitung dieser Gründungen vom Land akkreditiert. Interessierte können sich über diese außergewöhnlichen Fördermöglichkeiten informieren. Das GTZ hat bereits einige Vorhaben im Rahmen dieses Programms erfolgreich unterstützt.

Link: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/MikroSTARTer-Niedersachsen.html#aufeinenblick.

Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) im Meister-Handwerk sind angesprochen, wenn es um die neue Gründungsprämie des Landes Niedersachsen geht. Diese können bei Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge einen Zuschuss zur Schaffung eines unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes erhalten. Die Förderung ist innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren nach der Existenzgründung möglich und umfasst einen Zuschuss von 10.000 Euro.

„Die Gründungsprämie schafft mit ihrer Zielstellung, die wirtschaftliche Basis von KMU im Handwerk von Beginn an und nachhaltig zu stärken, einen richtigen und wichtigen Fördertatbestand“, ist sich Andreas Kremer von der Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim sicher. Denn das Handwerk sei nach wie vor eine tragende Säule auch der Grafschafter Wirtschaft.

Link: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Gr%C3%BCndungsstipendium.html#aufeinenblick.

Eine immer größere Rolle spielen interaktive Gründerplattformen bei der Geschäftsmodellentwicklung und bei einem Austausch zwischen Beratern.

Die Gründerplattform des Bundeswirtschaftsministeriums und der KfW dient immer häufiger auch für die Partner des TOPStart-Existenzgründernetzwerkes als Möglichkeit, mit Gründern in Kontakt zu kommen. „Nutzen sie gerne dieses kostenlose Angebot und nehmen Kontakt zu uns auf“, sagt Andreas Kremer von der Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim.

Nähere Informationen: www.gruenderplattform.de