30.04.2021, 16:35 Uhr

Stegemann befürwortet Impf-Priorisierung für Feuerwehrleute

Der CDU-Bundestagsabgeordnete sieht die Entscheidung als Zeichen des Respekts an. Foto: Koch

© Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoc

Der CDU-Bundestagsabgeordnete sieht die Entscheidung als Zeichen des Respekts an. Foto: Koch

Berlin Ob die priorisierte Impfung für die Freiwillige Feuerwehr, die Möglichkeit zum Änderungsantrag bei der Überbrückungshilfe III oder die Befreiung der Jägerschaft von der Ausgangssperre: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann begrüßt die jüngsten Pandemie-Beschlüsse in Bund und Land. „Wir wollen in schwierigen Zeiten das bestmögliche tun und gemeinsam füreinander einstehen. Das bedeutet, alle Zielgruppen im Blick zu behalten, bestehende Regelungen tagtäglich zu überprüfen und anzupassen. Nur so können wir diese Krise meistern“, so Stegemann.

So sollen ab Mai in Niedersachsen alle 130.000 freiwilligen Feuerwehrleute sowie rund 3000 Kräfte der Berufsfeuerwehren die Möglichkeit für eine Corona-Schutzimpfung erhalten. Für Stegemann ist dies ein Zeichen des Respekts und der gesellschaftlichen Wertschätzung: „Unsere Feuerwehren stehen Tag für Tag für die Sicherheit von uns allen ein – und das zumeist ehrenamtlich. Zudem engagieren sie sich vielerorts in der Pandemiebekämpfung, etwa in den Impfzentren oder beim Transport von Schutzausrüstung. Zudem gilt: Die Kameradinnen und Kameraden können sich, wenn es um Leben und Tod geht, im Zweifelsfall schlecht an Abstandsregeln halten. Mit der Impfung wird unseren Einsatzkräften mehr Sicherheit im Einsatz ermöglicht. Gut so.“

Darüber hinaus können ab sofort Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III gestellt werden. Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt hatten, erhalten damit die Möglichkeit, neue Leistungen wie den Eigenkapitalzuschuss oder die Anhebung der Fixkostenerstattung zu beantragen, die zum Zeitpunkt des Erstantrags noch nicht zur Verfügung standen. Ein Änderungsantrag kann allerdings nur dann gestellt werden, wenn über den Erstantrag bereits entschieden wurde. Für den CDU-Politiker Stegemann schließt sich damit eine wichtige Gerechtigkeitslücke.

Und schließlich hat das Bundeslandwirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Innen- und dem Gesundheitsministerium in einem Rundschreiben an die obersten Jagdbehörden der Bundesländer bestätigt, dass die Einzeljagd auf Schalenwild auch dort zulässig ist, wo eine nächtliche Ausgangssperre nach dem Infektionsschutzgesetz besteht. Dazu meint Albert Stegemann: „Die Jagd und der damit verbundene Schutz der Land- und Forstwirtschaft zählt zur so genannten systemrelevanten Daseinsvorsorge im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes. Das war uns als CDU/CSU-Fraktion sehr wichtig zu betonen, damit die Jägerschaft von möglichen allgemeinen Ausgangssperren befreit und die Ansitz- oder Pirschjagd weiterhin möglich ist.“