Ehrenamt
Stadt Nordhorn sucht Schöffinnen und Schöffen

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Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Schöffengerichten des Amtsgerichts und den Strafkammern des Landgerichts. Symbolfoto: dpa/Gentsch
In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 statt. Dafür sucht die Stadt Nordhorn ab sofort Bewerberinnen und Bewerber. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Schöffengerichten des Amtsgerichts und den Strafkammern des Landgerichts. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und -richtern. Gesucht werden Interessierte, die in Nordhorn ihren Hauptwohnsitz haben und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Weitere Voraussetzungen sind unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit und ausreichende Deutschkenntnisse.
Weitere Informationen zum Schöffenamt hat die Stadt Nordhorn auf der Internetseite www.nordhorn.de/schoeffenwahl zusammengestellt. Der Rat der Stadt Nordhorn wird aus allen Bewerbungen 37 Personen für die Schöffenvorschlagsliste auswählen. Aus dieser Liste sowie den Listen der anderen Gemeinden aus dem Amtsgerichtsbezirk wählt später ein beim Amtsgericht Nordhorn gebildeter Wahlausschuss die erforderliche Anzahl Schöffinnen und Schöffen aus.
Interessierte können ihre schriftliche Bewerbung bis zum 10. März einreichen. Ein Bewerbungsformular steht auf der Internetseite www.nordhorn.de/schoeffenwahl zum Download zur Verfügung. Es kann auch bei der Abteilung Ordnung und Bürgerdienste der Stadt Nordhorn angefordert werden. Ansprechpartner ist Herr Tyrtania, Telefon 05921 878103, E-Mail: tyrtania@nordhorn.de