29.10.2020, 14:42 Uhr

Polizei Lingen: Erfolg für mobile Innenstadtwache

Zwei schnelle Ermittlungserfolge und ein Rückgang von Verstößen gegen das Radfahrverbot in der Fußgängerzone – die Lingener Polizei ist mit ihrer Innenstadtwache bisher zufrieden. Symbolfoto: J. Lüken

© Lüken, Jürgen

Zwei schnelle Ermittlungserfolge und ein Rückgang von Verstößen gegen das Radfahrverbot in der Fußgängerzone – die Lingener Polizei ist mit ihrer Innenstadtwache bisher zufrieden. Symbolfoto: J. Lüken

Lingen Seit Kurzem ist die Polizei Lingen mit einer mobilen Innenstadtwache auf dem Marktplatz präsent. Die schnelle Festnahme eines Tankstellenräubers, die Aufklärung einer Unterschlagung und der deutliche Rückgang von Verstößen gegen das Radfahrverbot machen das Projekt aus Sicht der Verantwortlichen bereits zu einem Erfolg.

Zwei maskierte Täter hatten kürzlich eine Tankstelle an der Meppener Straße überfallen (die GN berichteten). Dank des kurzen Anfahrtsweges, konnten die beiden in der Innenstadtwache eingesetzten Beamten schnell reagieren und einen der Männer noch in Tatortnähe festnehmen.

Am Mittwochmittag konnte das Team der Innenstadtwache einen weiteren schnellen Ermittlungserfolg verbuchen. Mitarbeiter eines nahegelegenen Kreditinstitutes hatten bei den Polizisten die Unterschlagung mehrerer tausend Euro angezeigt. Vermutlich aufgrund eines Missverständnisses ließ eine Kundin Geld im Schacht eines Geldautomaten zurück. Eine Frau nahm die Scheine an sich und flüchtete. Nachdem sie die Anzeige aufgenommen hatten, leiteten die Beamten eine Fahndung ein, die wenig später zur Ergreifung der gesuchten Täterin führte. Den Großteil des unterschlagenen Geldes hatte sie noch bei sich. Die Polizei hat weitere Ermittlungen in dem Fall aufgenommen.

Marina Bruns, koordinierende Leiterin der Innenstadtwache, zeigt sich jedoch nicht nur in Bezug auf diese beiden Erfolge erfreut. „Allein in den ersten vier Tagen haben wir etwa 50 Verwarnungen wegen Verstößen gegen das Radfahrverbot in der Innenstadt ausgesprochen“, so die Oberkommissarin. In den Folgetagen hätten die Beamten dann nur noch deutlich seltener tätig werden müssen. Verstöße gegen Sperrzeitregelungen oder gegen das Infektionsschutzgesetz wurden bislang nicht festgestellt, teilt Bruns ergänzend mit.