Online-Portal erleichtert Antragstellung für Kinderzuschlag
Albert Stegemann, CDU-Bundestagsabgeordneter, rät Familien mit geringem Einkommen, ihre Anspruchsberechtigung auf Kinderzuschlag online zu prüfen. Auch der Notfall-Kinderzuschlag für Familien mit coronabedingten Einkommenskürzungen ist digital erhältlich.

Wer Kindergeld erhält und wegen der Corona-Krise nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann online einen „Notfall-Kinderzuschlag“ beantragen.Grafik: Bundesfamilienministerium
Berlin „Besonders in der Zeit der Corona-Krise merken wir, dass viele Berufstätige mit einem eher niedrigen Einkommen unser Land am Laufen halten. Für ihre Familien soll die Unterstützung durch den Kinderzuschlag in Zukunft unkompliziert, schnell und digital verfügbar sein“, freut sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Das Bundesfamilienministerium und die Bundesagentur für Arbeit setzen den Gedanken einer relativ unbürokratischen Hilfe nun mit dem Digitalen Kinderzuschlag um.
Seitenlange Antragsformulare, zahlreiche Behördengänge und unverständliche Anforderungen schrecken viele Leistungsberechtigte von einer Antragsstellung für Unterstützungsleistungen ab. Hier setzt das neue Online-Portal an und vereinfacht den Zugang zu Leistungen des Kinderzuschlags. Im ersten Schritt werden die grundlegenden Voraussetzungen für Leistungen des Kinderzuschlags geprüft. Leistungsberechtigt sind Personen, die Kindergeld bekommen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Liegen diese Voraussetzungen vor, erfolgt im Anschluss das Online-Antragsverfahren. Um die dort abgefragten Anforderungen besser zu verstehen, stehen zahlreiche Informationsboxen und Videoerklärungen unmittelbar zur Verfügung.
Zudem kann nun auch der kürzlich von der Bundesregierung eingeführte „Notfall-Kinderzuschlag“ (Notfall-KiZ) online beantragt werden. Diese Unterstützungsleistung richtet sich an Familien, deren Verdienst zurzeit durch Kurzarbeitergeld, geringe Einnahmen oder aus ähnlichen Gründen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Der Notfall-KiZ beträgt bis zu 185 Euro monatlich pro Kind. Die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen auf www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz lohnt sich also. Stegemann bekräftigt: „Der Digitale Kinderzuschlag ist ein gutes Beispiel für eine gelungene Digitalisierung der Verwaltung und einen sinnvollen Bürokratieabbau. Unser Ziel sollte es sein, viele weitere Angebote zu digitalisieren, damit der Staat bürgerfreundlicher Dienstleister wird.“ Weitere Informationen gibt es auf der Homepage www.kinderzuschlag.de.