NVB erhöht den Wasserpreis am 1. Februar

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Trinkwasser bei der Aufbereitung. Foto: dpa
Nordhorn Der von der Landesregierung beschlossene „Niedersächsische Weg“ zum Gewässerschutz ist eine bundesweit einmalige Vereinbarung zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik. Zur Finanzierung dieses Weges hat der Niedersächsischen Landtag beschlossen, die Wasserentnahmegebühr für Grundwasserentnahmen aus dem Boden ab dem 1. Januar von 7,5 Cent/m³ auf 15,0 Cent/m³ zu verdoppeln.
„Konnten die Nordhorner Versorgungsbetriebe (NVB) 2015 eine Weitergabe der gestiegenen Entnahmegebühr noch vermeiden, muss die jetzige Verdopplung der Wasserentnahmegebühr nun durch eine maßvolle Preisanpassung zum 1. Februar an den Verbraucher weitergeben werden. Somit erhöht sich der Verbrauchspreis für 1000 Liter Trinkwasser von 1,23 Euro auf 1,33 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die monatliche Grundgebühr bleibt unverändert“, heisst es von Seiten der NVB.
Mit den Einnahmen aus der Wasserentnahmegebühr finanziert das Land verschiedene Maßnahmen des Gewässer- und Naturschutzes. Außerdem soll der gute Zustand des Grundwassers, der wichtigsten Ressource für die öffentliche Wasserversorgung, durch Beratung der Landwirtschaft und Maßnahmen zur Reduzierung vor allem des Nitrateintrags erhalten werden.