23.12.2022, 11:55 Uhr

Neue Vorschriften für Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten

Heizöltankanlagen dürfen ab Januar nur noch betrieben werden, wenn sie als hochwassersicher gelten. Symbolfoto: dpa

© picture alliance/dpa

Heizöltankanlagen dürfen ab Januar nur noch betrieben werden, wenn sie als hochwassersicher gelten. Symbolfoto: dpa

Mit dem Jahreswechsel gehen neue Vorgaben für Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten einher. Laut Paragraf 78c des Wasserhaushaltsgesetzes dürfen diese Anlagen ab dem 5. Januar 2023 nur noch dann betrieben werden, wenn sie als hochwassersicher gelten. Die neue Regelung betrifft sowohl unterirdische Heizöltankanlagen als auch oberirdische Tanks. Anfang 2023 schreibt die Untere Wasserbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim alle potenziell von den neuen Vorgaben betroffenen Grundstückseigentümer an und steht für Fragen zur Verfügung.

Was sind Überschwemmungsgebiete?

Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei Hochwasser eines Gewässers überschwemmt oder durchflossen werden können und die per Verordnung als solche festgesetzt worden sind. In der Grafschaft Bentheim befinden sich Überschwemmungsgebiete vor allem an den Gewässern Vechte und Dinkel.

Wann sind Heizölanlagen hochwassersicher?

Innerhalb von Überschwemmungsgebieten müssen Heizölanlagen so aufgestellt sein, dass sie vom Hochwasser nicht erreicht werden können. Alternativ müssen die Anlagen mitsamt ihren Anlagenteilen durch Verankerungen so gesichert sein, dass sie bei einem Hochwasserereignis ihre Lage nicht verändern oder aufschwimmen können. Außerdem ist sicherzustellen, dass über Be- und Entlüftungs-, Füll- oder Entnahmeleitungen oder sonstige Öffnungen kein Wasser eindringen kann. Wer seine Heizölanlage hochwassersicher nachrüsten möchte, muss einen Sachverständigen für Tankanlagen oder einen Fachbetrieb hinzuziehen. Der Neubau von Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten ist bereits seit einigen Jahren grundsätzlich verboten. Die Untere Wasserbehörde weist zudem darauf hin, dass Betreibende von Heizölanlagen für die Sicherheit ihrer Anlagen selbst verantwortlich sind. Dazu zählen unter anderem die eigene Kontrolle, ob die Anlage dicht ist, sowie eine regelmäßige Überprüfung der Anlage durch zugelassene Sachverständige.

Welche Grundstücke liegen in der Grafschaft Bentheim in Überschwemmungsgebieten?

Über den digitalen Kartenserver des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, einzusehen im Internet auf www.umweltkarten-niedersachsen.de, können Eigentümer prüfen, ob ihr Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt.

Kurzanleitung für den digitalen Kartenserver

  • im Menübereich „Thema wechseln“ anklicken
  • Kachel „Hochwasserschutz“ auswählen
  • im Menübereich „Überschwemmungsgebiete“ auswählen
  • Haken setzen bei „vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete Niedersachsen“ und „Überschwemmungsgebiete Verordnungsflächen Niedersachsen“
  • über die Suchzeile die Adresse des Grundstückes eingeben und auf die Lupe klicken

Da das Überschwemmungsgebiet als geschlossener blauer Bereich dargestellt wird und das Grundstück dann nicht erkennbar ist, empfehlen sich zudem folgende Einstellungen:

  • unter „Dargestellte Karten“ die Optionen „vorläufig festgesetztes Überschwemmungsgebiet Niedersachsen“ und „festgesetztes Überschwemmungsgebiet Niedersachsen“ auswählen
  • jeweils auf das Rädchen rechts daneben klicken und die Transparenz mit dem Regler einstellen

Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf der Website des Landkreises Grafschaft Bentheim zusammengefasst.

In der Grafschaft Bentheim befinden sich Überschwemmungsgebiete vor allem an Vechte und Dinkel – auf dieser topografischen Karte farbig dargestellt. Über den digitalen Kartenserver des Niedersächsischen Umweltministeriums können Eigentümer prüfen, ob ihr Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt. Screenshot: GN

In der Grafschaft Bentheim befinden sich Überschwemmungsgebiete vor allem an Vechte und Dinkel – auf dieser topografischen Karte farbig dargestellt. Über den digitalen Kartenserver des Niedersächsischen Umweltministeriums können Eigentümer prüfen, ob ihr Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt. Screenshot: GN