Maskenpflicht in der Nordhorner Innenstadt wird verlängert

Landrat Uwe Fietzek weist ebenso wie Erster Kreisrat Dr. Michael Kiehl auf die weitere Bedeutung der Maskenpflicht hin. Foto: Landkreis
Nordhorn Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bereich der Nordhorner Innenstadt bleibt bestehen. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Grafschaft Bentheim wird verlängert. Sie gilt bis zum 30. November und weiterhin für folgende Bereiche: die Fußgängerzone (das Gebiet ist begrenzt im Norden durch den Hafendamm und einen Teilbereich der Neuenhauser Straße und im Osten, Süden und Westen durch den Verlauf der Vechte), den Bereich des Platzes „Am Schweinemarkt“ und auf dem Fußweg entlang der Schaufensterfront und die Zugangsbereiche der Geschäfte des Ringcenter-Gebäudes am Stadtring 60 (Nordhorn). „Die bisher getroffenen Maßnahmen zeigen zwar langsam Wirkung, dennoch ist die Situation weiterhin ernst. Die Maskenpflicht aufzuheben, wäre das falsche Signal“, erklärt dazu Erster Kreisrat Dr. Michael Kiehl.