Landkreis: Zwei neue Förderprogramme für Gaststätten starten

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Die Gastronomie leidet wegen der Corona-Maßnahmen unter erheblichen Einnahmeeinbußen. Symbolfoto: dpa
Grafschaft In der letzten Novemberwoche gehen zwei neue Förderprogramme an den Start, die für das unter der Corona-Pandemie besonders leidende Gaststättengewerbe aufgelegt wurden. Das teilen die Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim und der Grafschaft Bentheim Tourismus mit und appellieren an Betriebe, davon Gebrauch zu machen.
Ralf Hilmes, Wirtschaftsförderer des Landkreises, hebt besonders die von vielen dringlich erwartete Bundesförderung „Außerordentliche Wirtschaftshilfe November“ hervor: „Schon zu Beginn dieser aktuellen Lockdown-Phase war die Förderung vom Bund angekündigt worden. Sie dient dazu, Umsatzeinbußen, die den jetzt geschlossenen Gastronomien im November entstehen, zu einem guten Teil aufzufangen.“ Nach dem notwendigen planerischen Vorlauf starte das Programm nun. Diese „November-Hilfe“ des Bundes gewährt Zuschüsse pro Woche der jeweiligen Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im Vergleichsmonat November 2019. Sie gilt für Unternehmen, die aufgrund der Schließungsverordnung des Landes ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Die Antragstellung erfolgt über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe. Dazu Hilmes: „Auch wenn das EDV-System für die Förderung noch nicht zu hundert Prozent steht, können ab kommender Woche zumindest erste Abschlagszahlungen auf die Förderung beantragt werden.“ Wichtig ist, dass die Förderung mit Unterstützung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers beantragt werden muss. Weitere Informationen gibt es auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Blick nach vorn
Sonja Scherder, Leiterin des Grafschaft Bentheim Tourismus, richtet den Blick nach vorn: „Für Gastronomiebetriebe, die sich auf den Neustart vorbereiten und dafür investieren wollen, bietet das Land Niedersachsen eine eigens dafür entwickelte, niedrigschwellige Investitionsförderung an.“ Mit Zuschüssen von bis zu 80 Prozent sei das Programm hochinteressant. „Es sollte unbedingt in Betracht gezogen werden, wenn in Maßnahmen investiert wird, die einer nachhaltigen Betriebsführung in ökologischer, ökonomischer und/oder sozialer Hinsicht dienen oder bestehende Arbeitsprozesse optimieren und damit Arbeitsplätze und/oder den Weiterbetrieb des Unternehmens sichern“, erläutert Scherder. Anträge können ab Mittwoch, 25. November, über das Kundenportal der NBank gestellt werden. Scherder empfiehlt, vor der Antragstellung eine Beratung durch die zuständige NBank in Anspruch zu nehmen. Eine Kontaktaufnahme ist möglich unter Telefon 0511 30031 333 oder per E-Mail an beratung@nbank.de. Weitere Informationen erhalten Interessierte auf www.nbank.de.
Hilmes und Scherder kündigen an, dass am 3. Dezember gemeinsam mit dem Kreisverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Form einer Videokonferenz ebenfalls über die Programme informiert werden soll. Weitere Informationen erteilt Lisa Kleinebrinker von der Wirtschaftsförderung des Landkreises unter Telefon 05921 96-2300 oder per E-Mail an wifoe@grafschaft.de.