Landkreis: Ukrainische Führerscheine weiterhin gültig

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Geflüchtete aus der Ukraine, die mit einem Wohnsitz in der Grafschaft Bentheim gemeldet sind, können ihren ukrainischen Führerschein weiterhin nutzen und müssen diesen nicht umschreiben lassen. Darauf weist der Landkreis Grafschaft Bentheim hin.
Die Frist der Gültigkeit der Führerscheine wurde bis maximal zum 6. März 2025 verlängert. Bis dahin bleiben die ukrainischen Führerscheine anerkannt. Von den Betroffenen ist diesbezüglich nichts zu veranlassen. Diese Regelung geht auf eine entsprechende Verordnung der Europäischen Union zurück. Normalerweise müssen Geflüchtete aus Nicht-EU-Staaten (wie der Ukraine) ihren Führerschein sechs Monate nachdem sie einen Wohnsitz in Deutschland bezogen haben, umschreiben lassen. Damit verbunden sind eine theoretische und eine praktische Prüfung. Durch die nun getroffene Regelung können die Geflüchteten weiterhin mobil bleiben und auch einer Arbeit nachgehen, für die eine Fahrerlaubnis benötigt wird.