Landkreis sagt Osterfeuer in der Grafschaft ab

© Hausfeld, David
Auf die traditionellen Osterfeuer müssen die Grafschafter coronabedingt zum zweiten Mal in Folge verzichten. Unser Bild zeigt eine Archivaufnahme aus dem Jahr 2019. Archivfoto: Hausfeld
Nordhorn „Leider wird es auch in diesem Jahr keine Osterfeuer in der Grafschaft geben können.“ Das teilt der Erste Kreisrat, Dr. Michael Kiehl, in einem Presseschreiben mit. „Die Pandemielage lässt das nicht zu. Wir müssen uns geduldig zeigen und weiterhin gesellige Zusammenkünfte vermeiden, wo es eben nur geht“, appelliert Kiehl und erklärt: „Der Landkreis Grafschaft Bentheim folgt daher der Linie, wie sie auch die Landkreise Emsland oder Leer gehen.“
Ordnungswidrigkeit
Kiehl weist darauf hin, dass „daher kein Strauchschnitt für Osterfeuer gesammelt werden darf. Grünabfälle, die vom Frühjahrsschnitt anfallen, sollten auf dem eigenen Grundstück verwendet oder zu den Gartenabfallsammelplätzen des Abfallwirtschaftsbetriebes gebracht werden.“ Sollten bereits Holzhaufen aufgeschichtet sein, gelte dieses Material als „pflanzlicher Abfall, der ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen ist“. Kiehl macht klar, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. „Es ist ebenso verboten, pflanzliche Abfälle im Wald oder der freien Landschaft zu entsorgen“, heißt es aus dem Kreishaus.