30.06.2020, 12:45 Uhr

Kreis-DEHOGA: „Gastronomen und Gäste brauchen Perspektive“

Zwischen Existenzangst und Hoffnung: Auch in der Grafschaft leiden viele Gastronomen unter den Corona-Restriktionen. Symbolfoto: S. Konjer

© Konjer, Stephan

Zwischen Existenzangst und Hoffnung: Auch in der Grafschaft leiden viele Gastronomen unter den Corona-Restriktionen. Symbolfoto: S. Konjer

Wietmarschen Die am 22. Juni von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen für die Gastronomie haben die gastronomischen Betriebe als erfreuliche Nachricht aufgenommen, denn seither dürfen Gruppen bis zu zehn Personen wieder gemeinsam bewirtet werden. Somit können sich auch wieder Stammtische und Kegelclubs treffen, solange die Zahlengrenze eingehalten wird. Weiterhin gilt eine Abstandspflicht von 1,5 Metern von Gruppe zu Gruppe und eine Registrierungspflicht für alle Gäste.

Der Kreisvorsitzende des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), Daniel Heilemann, bemängelt jedoch bei den Verordnungen der Landesregierung die aktuelle Perspektivlosigkeit für die Grafschafter Saalbetriebe und Diskotheken. „Es ist verständlich, dass wir zurzeit auf einen Diskothekenbesuch oder auf ein rauschendes Hochzeitsfest im Saal verzichten müssen, es ist aber auch klar, dass wir in der Zukunft diese Freiheiten wieder erlangen werden. Die Landesregierung hat einen Fünf-Phasenplan vorgelegt und heute befinden wir uns in der letzten Phase. Es gibt allerdings keinen bekannten Plan für die Eröffnung der Diskotheken und ab wann wieder Feste im Saal gefeiert werden können. Für die Unternehmer und die Gäste ist dieser Zustand untragbar. Die DEHOGA fordert daher einen weiteren Öffnungsplan, um sich darauf vorbereiten zu können. Betreiber, Veranstalter, Künstler und Gäste brauchen eine Perspektive“, so Heilemann.

Die aktuellen Coronaausbrüche zeigen Heilemann zufolge, dass sich eine sicher geglaubte Lage schnell ändern kann. Daher befürwortet er eine „Wenn-dann-Lösung“ und erläutert: „Wenn sich das Infektionsgeschehen beispielsweise weiter verlangsamt, dann sind Veranstaltungen mit 100 Personen möglich ab dem 1. August oder Veranstaltungen mit 500 Personen ab dem 1. September.“

Erfreut zeigt sich Heilemann über die Mehrwertsteuersenkung. „Dies wird den Unternehmen wieder etwas mehr Luft verschaffen. Die Umsetzung der Hygienemaßnahmen, das Verbot von Buffets und die neue Bürokratie mit den Gästeregistrierungen haben einiges an Kosten für die Betreiber verursacht. Viele Branchen haben inzwischen einen pauschalen Hygieneaufschlag eingeführt“. Heilemann ist überzeugt, dass dieser Schritt den Gastronomie-Gästen in der Grafschaft erspart bleibt und dass die erhöhten Kosten der Betreiber über die Erleichterungen bei der Mehrwertsteuer kompensiert werden können.