29.01.2023, 15:55 Uhr

Ehrenamt

Jugendschöffenwahl 2023: Landkreis sucht Bewerber

Als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes nehmen Schöffen an der Rechtsprechung in Strafsachen teil. Symbolfoto: Westdörp

© Westdörp, Werner

Als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes nehmen Schöffen an der Rechtsprechung in Strafsachen teil. Symbolfoto: Westdörp

Der Landkreis Grafschaft Bentheim sucht Interessierte, die sich als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen am Amtsgericht Nordhorn sowie am Landgericht Osnabrück betätigen möchten. Die Ehrenamtlichen sollten einen ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit haben. Als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes nehmen sie an der Rechtsprechung in Strafsachen teil. Die Jugendschöffinnen und -schöffen werden für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Bewerbungen sind bis zum 31. März 2023 beim Landkreis Grafschaft Bentheim möglich.

Bewerben können sich Personen mit Wohnsitz in der Grafschaft Bentheim, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Von einer Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige sowie Religionsdienerinnen und -diener sollen nicht für das Jugendschöffenamt gewählt werden.

Juristische Vorkenntnisse sind für die Ausübung des Amtes nicht erforderlich. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollten über Erfahrung in der Jugenderziehung, soziale Kompetenz, Menschenkenntnis, Objektivität, Verantwortungsbewusstsein und Lebenserfahrung verfügen.

Jugendschöffinnen und -schöffen sind mit den Berufsrichterinnen und -richtern gleichberechtigt und haben jedes Urteil mit zu verantworten. Das verantwortungsvolle Amt verlangt daher in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – aufgrund des Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Für das Amtsgericht Nordhorn werden insgesamt zwölf Jugendhauptschöffen und acht Jugendhilfsschöffen gewählt. Für die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück werden vier Jugendhauptschöffen gewählt. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Jugendschöffinnen und -schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen trifft wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht schließlich seine Wahl.

Interessierte können ihre Bewerbung als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe bis zum 31. März 2023 bei der Abteilung Verwaltung der Jugendhilfe des Landkreises Grafschaft Bentheim einreichen. Ein Bewerbungsformular steht auf der Internetseite des Landkreises zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auf www.schoeffenwahl.de.