30.07.2020, 14:30 Uhr

Identitätsprüfung bei Arbeitslosmeldung auch online möglich

Die Prüfung der Identität im Online-Verfahren ist erst mal bis Ende September möglich. Symbolfoto: dpa

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Die Prüfung der Identität im Online-Verfahren ist erst mal bis Ende September möglich. Symbolfoto: dpa

Nordhorn Wer seinen Job verliert, muss sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden und durch Vorlage seines Ausweises persönlich identifizieren. Dies ist zurzeit nicht möglich, da die Geschäftsstellen der Arbeitsagentur aufgrund der Corona-Pandemie für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen haben. Seit einigen Wochen können Menschen, die sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden müssen, dies übergangsweise auch online erledigen. Mit dem sogenannten „Selfie-Ident-Verfahren“ können sich Betroffene von zu Hause aus online ausweisen. Das Angebot gilt zunächst bis zum 30. September. Die Teilnahme an dem neuen Verfahren ist freiwillig.

Die Kunden der Arbeitsagentur müssen nicht selbst aktiv werden. Sie erhalten ein Schreiben, in dem die Nutzung des „Selfie-Ident-Verfahrens“ angeboten und erklärt wird. Für die Online-Identifizierung werden dann drei Dinge benötigt: ein appfähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), eine stabile Internetverbindung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holografischem Merkmal. Haben die Nutzer alle Schritte des „Selfie-Ident-Verfahrens“ durchlaufen, erfahren sie sofort, ob ihre Identität erfolgreich bestätigt werden konnte. „In der Regel wird das der Fall sein, allerdings ist das Verfahren noch nicht für alle ausländischen Ausweisdokumente möglich“, heißt es aus der Arbeitsagentur.

Nimmt jemand nicht an diesem Verfahren teil oder stehen die technischen Geräte nicht zur Verfügung, kommt die Arbeitsagentur initiativ auf die Betroffenen zu, um die Identitätsprüfung persönlich nachzuholen. Weitere Informationen gibt es auf www.arbeitsagentur.de.