26.11.2020, 15:47 Uhr

Gemeinde Wietmarschen zahlt Zuschuss zu den Abwassergebühren

Abwassergebührenbescheid kann niedrigere Summe enthalten (Symbolbild). Foto: dpa

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Abwassergebührenbescheid kann niedrigere Summe enthalten (Symbolbild). Foto: dpa

Wietmarschen Der Rat der Gemeinde Wietmarschen hat beschlossen, dass Familien mit mindestens drei Kindern unter 18 Jahren beziehungsweise in Schul- oder Berufsausbildung unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag einen Zuschuss zu den Abwassergebühren erhalten.

Entsprechende Antragsvordrucke sind im Rathaus Wietmarschen und im Rathaus Lohne sowie auf der Homepage www.wietmarschen.de erhältlich. Die Anträge für das Jahr 2020 können noch bis spätestens zum 31. Dezember bei der Gemeinde gestellt werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abrechnung der Abwassergebühren im Kalenderjahr 2021.

Absetzung der Abwassergebühren in der Gemeinde Wietmarschen

Für die Erhebung der Abwasserbeseitigungsgebühren der Gemeinde Wietmarschen werden Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, von der Abwassergebührenveranlagung abgesetzt. Grundstückseigentümer können Frischwassermengen, die für die Gartenberegnung genutzt werden, auf Antrag absetzen lassen. Dieser Wasserverbrauch ist durch einen separaten Wasserzähler nachzuweisen. Die Absetzung ist spätestens bis zum 15. Januar 2021 für das Jahr 2020 bei der Gemeinde Wietmarschen zu beantragen.