DRK empfiehlt: Ersthelferkenntnisse regelmäßig auffrischen

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Alle zwei bis drei Jahre sollten gerade Autofahrer ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse erneuern, rät das DRK. Foto: Müller/DRK
Grafschaft Im Notfall Erste Hilfe zu leisten, kann Leben retten. Doch die Kenntnisse vieler Menschen über mögliche Hilfsmaßnahmen sind oft veraltet. „Viele absolvieren zur Führerscheinprüfung einen Erste-Hilfe-Kursus und beschäftigen sich dann nie wieder mit dem Thema. Das reicht jedoch nicht aus, und die Folgen können fatal sein. Gerade im Straßenverkehr sollte man auf Notsituationen vorbereitet sein und wissen, wie man schnell helfen kann – über das Absetzen des Notrufs 112 hinaus. Wir raten daher insbesondere Autofahrern, alle zwei bis drei Jahre die eigenen Erste-Hilfe-Kenntnisse in einem Kursus aufzufrischen“, sagt Christoph Hehsling, Ausbildungsleiter beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) Grafschaft Bentheim, anlässlich des Welt-Erste-Hilfe-Tages am Samstag, 12. September.
Im Notfall ist schnelle Hilfe gefragt
„Jeder kann in die Situation geraten, Erste Hilfe leisten zu müssen – ob im Straßenverkehr, beim Sport oder im Privathaushalt. Bis der Rettungswagen eintrifft, vergehen meist mehrere Minuten“, weiß Hehsling. Vor allem in lebensbedrohlichen Situationen komme es gerade in diesen ersten Minuten nach einem Unfall auf die Ersthelfer vor Ort an, zum Beispiel, um Blutungen zu stoppen, Bewusstlose in die stabile Seitenlage zu legen oder bei Herzstillstand eine Wiederbelebung durchzuführen. „Wir appellieren daher an die Verantwortung aller, die eigenen Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen“, so Hehsling weiter.
Viele Menschen haben Hehsling zufolge Angst davor, Wiederbelebungsmaßnahmen an einer betroffenen Person durchzuführen. „Genau deswegen sind die praktischen Wiederholungen solcher Kompetenzen so wichtig“, betont der Ausbildungsleiter und ergänzt: „Sie helfen dabei, die Scheu zu überwinden, etwas falsch zu machen. In den Schulungen kann man sich in Ruhe auf eine Notsituation vorbereiten und dann im Ernstfall dazu beitragen, dass die betroffene Person bestmöglich versorgt wird und dadurch bleibende Schäden verhindert oder verringert werden.“
Weitere Informationen gibt es auf www.drk-grafschaft-bentheim.de.