Bürgerbegehren zur Eissporthalle
Das Bürgerbegehren zum Erhalt der Eissporthalle in Nordhorn ist zulässig. Das hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag einstimmig festgestellt.

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Geschlossen: Die Nordhorner Eissporthalle. Jetzt kann ein Bürgerbegehren zu ihrem Erhalt durchgeführt werden. Foto: Hille
Innerhalb von sechs Monaten hat die Initiative nun die erforderlichen mindestens 8434 Unterschriften vorzulegen. Nach Prüfung der Unterschriften wird dann über die Zulässigkeit eines Bürgerentscheides entschieden. Dieser Entscheid muss dann innerhalb von drei Monaten an einem Sonntag durchgeführt werden. Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden dann zum Gang an die Wahlurne aufgefordert.