25.10.2021, 14:20 Uhr

Antragsstellung zur Kulturförderung nur noch bis 1. November

Ein Beispiel für die Kulturförderung der Stadt Nordhorn: Die Aufführung des Stückes „Schweig, Bub!“ durch die Theaterwerkstatt Nordhorn. Foto: Wohlrab

© Wohlrab, Udo

Ein Beispiel für die Kulturförderung der Stadt Nordhorn: Die Aufführung des Stückes „Schweig, Bub!“ durch die Theaterwerkstatt Nordhorn. Foto: Wohlrab

Nordhorn Für das Jahr 2022 können wieder Zuschüsse im Rahmen der kommunalen Kulturförderung der Stadt Nordhorn beantragt werden. Zuschussanträge für Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen im Jahr 2022 sind bis spätestens zum kommenden Montag, 1. November, an das Kulturreferat der Stadt Nordhorn zu richten. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

Sinn und Zweck der kommunalen Kulturförderung ist die Schaffung eines attraktiven, vielseitigen, abwechslungsreichen und kreativen Kulturangebotes durch Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen, die von Vereinen, kulturellen Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen öffentlich in der Stadt Nordhorn durchgeführt werden.

Insbesondere finden dabei kulturelle Angebote Berücksichtigung, die zum Beispiel kulturelle Beziehungen zwischen den Partnerstädten und der niederländischen Grenzgemeinde Dinkelland fördern, sich um die kulturelle Verständigung mit ausländischen Bevölkerungsgruppen bemühen, den Beitrag zur Verständigung von Alt und Jung leisten, die Frauenkultur fördern oder sich auf künstlerischer Ebene mit den Überlebensfragen unserer Zeit auseinandersetzen. Weitere, als besonders förderungswürdig angesehene Bereiche, können den Richtlinien zur kommunalen Kulturförderung der Stadt Nordhorn entnommen werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die damit verbundenen Kosten nicht aus Eigenmitteln, Eintrittsgeldern, Verkaufserlösen, Drittmitteln oder Ähnlichem gedeckt werden können. Ab Eingang des Antrages beim Kulturreferat kann der Antragsteller im Zusammenhang mit dem Projekt Maßnahmen beginnen, die ihn zu Zahlungen oder bestimmten Leistungen verpflichten. Einer besonderen Genehmigung durch das Kulturreferat bedarf es nicht.

Nicht berücksichtigt werden können CD-Produktionen, Buchprojekte (außer Heimatchroniken), Projekte mit rein politischem Hintergrund, Karnevalsprojekte, vereinsinterne und gruppeninterne Feste, Brauchtumsfeste (zum Beispiel Schützenfeste, Kloatscheeten und ähnliches, Projekte zur Erwachsenenbildung und rein kirchliche Veranstaltungen (kirchliche Veranstaltungen ohne Beteiligung Dritter).

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die kommunale Kulturförderung eine freiwillige Leistung der Stadt Nordhorn ist, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Eine Antragstellung löst somit noch keinen Anspruch auf Förderung aus. Eine Entscheidung über gestellte Anträge kann erst erfolgen, wenn der Rat der Stadt Nordhorn im Zuge seiner Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt hat. Dies sollte bei der Projekt- und Veranstaltungsplanung berücksichtigt werden.

Die Richtlinien sowie Antragsformulare können ab sofort bei Tamara Kafka vom Kulturreferat der Stadt Nordhorn unter Telefon 05921 878-111 angefordert werden. Alternativ stehen sie auf der Internetseite www.nordhorn.de/kulturfoerderung zum Download zur Verfügung. Einen vorläufigen Bewilligungsbescheid ohne Rechtsanspruch erhalten die ausgewählten Antragsteller voraussichtlich bis Mitte Februar 2022.